top of page

Allgemeine GeschäftsBedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jede Leistung von Bullicious Events. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Angebots, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit Bullicious Events. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden erklärt er sich automatisch mit diesen AGB einverstanden.

 

1.b) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, welche Bullicious Events nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, ist für Bullicious Events unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

2.a) Alle Angebote von Bullicious Events sind freibleibend und gelten für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraums. Falls kein Zeitraum angegeben ist, für höchstens 21 Kalendertage ab Erstellung des Angebots. 

 

2.b) Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn Bullicious Events den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels Auftragsbestätigung oder Buchungsvereinbarung annimmt. Diese Bestätigung kann sowohl schriftlich als auch per Email an die angegebene Emailadresse des Kunden erfolgen, falls das Angebot und dessen Annahme vorher auch per Email erfolgte.

 

3. Auf- und Abbau der mobilen Bar / Ablauf

3.a) Der Aufbau der Bar erfolgt, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, am Veranstaltungstag direkt vor Veranstaltungsbeginn und dauert etwa 1 -1,5 Stunden. Muss Bullicious Events die Veranstaltung nochmals verlassen, weil auf Wunsch des Kunden mit dem Service erst später begonnen werden soll, so entstehen zusätzlich Fahrtkosten in Höhe von 1,00 € je gefahrenen km für die erneute Anfahrt der Mitarbeiter, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

3.b) Der Abbau der Bar nimmt ebenfalls etwa 1 Stunde in Anspruch und erfolgt, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, direkt nach Serviceschluss. Sollte dieser nicht mit dem Ende der Veranstaltung zusammenfallen, sondern später erfolgen, so weist Bullicious Events ausdrücklich darauf hin, dass der Abbau der mobilen Bar die Veranstaltung stören kann. Wünscht der Kunde deshalb, dass der Abbau erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Ende der Veranstaltung, jedoch spätestens am Folgetag, erfolgen soll, so entstehen zusätzlich Fahrtkosten in Höhe von 1,00 € je gefahrenen km für die erneute Anfahrt, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

3.c) Es muss gewährleistet sein, dass in der Zeit des Auf- und Abbaus jemand vor Ort ist, dem die örtlichen Gegebenheiten und die Wünsche der Kunden bekannt sind und der alle nötigen Schlüssel hat. Eine vorherige Besichtigung vor Ort und Festlegung des Standplatzes sowie der Details wie Stromzugang etc  kann die Anwesenheit einer Person vor Ort ersetzen. Dies ist aber individuell im Vorfeld zu besprechen.

 

3.d) Der Kunde trägt die Verantwortung der Standgenehmigung am Ort des Events, d.h. er holt eventuelle Genehmigungen für die Standerlaubnis bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ein, sollte es sich um öffentlichen Grund handeln. Eventuelle Kosten sind von dem Kunden zu tragen.

Bei Veranstaltungen auf Privatgrundstücken ist nur die Erlaubnis des Eigentümers / Besitzers notwendig.

 

3.e) Der Kunde trägt außerdem die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter Stellplatz für den Bulli zur Verfügung steht. Dieser sollte mindestens 4,50 m Breite auf 2,50 m Tiefe betragen, die Raumhöhe muss mindestens 2,50 m sein. Der Bulli lässt einen Auf- und Abbau nur im Freien oder in PKW zugänglichen Gebäuden mit stufenlosen Eingängen und einer Eingangsbreite von mindestens 2,20m und einer Durchfahrtshöhe von mindestens 2,50m zu.

 

3.f) Wir benötigen vor Ort (Stellplatz der Bar) lediglich eine oder zwei normale Steckdosen, bei höherem Stromverbrauch (zB. Durch mehrere Glühweinkocher o.ä.) wäre ein Starkstromanschluß (16A) notwendig.

 

3.g) Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet, den Boden vor Aufbau der mobilen Bar gegen mögliche Beschädigungen zu sichern, die durch einen normalen Barbetrieb nicht vermieden werden können (Wasser- und Getränkespritzer, sowie Beschädigungen, die durch Fallen von Gegenständen wie Gläser oder Flaschen verursacht werden könnten).

 

3.h) Bullicious Events ist nicht dazu verpflichtet, den Boden oder die Wände nach Abbau der Bar zu reinigen.

 

4. Leistungsumfang und Preise

4.a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

 

4.b) Fahrtkosten sind für Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort in der Eventpauschale gemäß Angebot enthalten. Doppelfahrten siehe 3.a und 3.b!

 

4.c) Das Team von Bullicious Events bereitet jedes Getränk, welches auf der jeweils vertraglich vereinbarten Angebotskarte steht, frisch zu. Daher ist es nicht möglich, alle Gäste gleichzeitig zu bedienen, so dass es auch zu Wartezeiten kommen kann.

 

4.d) Die Angabe der Anzahl aller Gäste der Veranstaltung beinhaltet neben den Gastgebern und Familienangehörigen sämtliche anwesende und teilnehmende Personen wie Kinder, Fahrer, Hilfspersonal etc…). Für diese im bestätigten Angebot vereinbarte Personenanzahl kauft Bullicious Events ein. Falls deutlich mehr Teilnehmer die Veranstaltung besuchen, so ist eine dementsprechende Nachberechnung unumgänglich! Gegebenenfalls müssen auch einige Getränke während der Veranstaltung von der Karte genommen werden, da einzelne Bestandteile ausgehen. Um dies zu umgehen, bittet Bullicious Events um eine korrekte Angabe der Personenzahl bei der Anfrage.

 

4.e) Falls weniger Teilnehmer die Veranstaltung besuchen, so bleibt die Getränkepauschale bei dem im bestätigten Angebot festgelegten Betrag, außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

 

4.f) Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro.

 

5. Zahlungsmodalitäten

5.a) Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung zahlbar innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug. Der Kunde kann den Rechnungsbetrag auch in bar am Veranstaltungstag bezahlen.

 

5.b) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bullicious Events behält sich in diesem Fall vor, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank einzufordern. Ferner hat der Kunde die Kosten für Mahnschreiben (Mahngebühren) zu erstatten.

 

5.c) Eine Anzahlung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und umfasst 30% des Auftragswertes. Sie wird mit der verbindlichen Buchung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.

 

6. Stornierung der Aufträge

6.a) Die Stornierung durch den Kunden hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Stichtag ist der Eingang des Schreibens bei Bullicious Events (Lesebestätigung per Email, Poststempel oder Fax-Datum). Die Stornierung wird schriftlich bestätigt.

 

6.b) Für die Stornierung der bestätigten Aufträge durch den Kunden gelten folgende Bedingungen und Stornogebühren in % vom Auftragswert:

 

6.b.a) ab Buchung: 25%

6.b.b) 21 Tage vor Veranstaltungstermin: 50%

6.b.c) 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 75%

6.b.d) 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 100%

 

6.c) Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.

 

7. Schlechtwetterklausel

War die Veranstaltung im Freien geplant, so trägt der Kunde Sorge dafür, dass ersatzweise (bei schlechtem Wetter) ein geeigneter Stellplatz (siehe 3.) in einem Gebäude oder ein trockener Unterstand zur Verfügung steht. Bullicious Events kann für eine leichte schlechte Witterung geeignete Schirme zur Überdachung der Stehtische zur Verfügung stellen. Sollte die Witterung aber einen Eventbetrieb für Bullicious Events nicht ermöglichen, so ist eine Absprache der Beteiligten zu treffen und unter Berücksichtigung des Wertes des Bullis und der möglichen Schäden der Einsatz von Bullicious Events abzusagen.

Wird die Veranstaltung oder der Einsatz von Bullicious Events aufgrund des Wetters abgesagt, so gelten die unter Punkt 6 genannten Bedingungen und Stornogebühren.

 

8. Beschädigungen und fehlende Gegenständer der mobilen Bar

8.a) Der Kunde haftet für Beschädigungen am Eigentum von Bullicious Events (insbesondere am Bulli), die durch ihn verursacht wurden. Als durch den Kunden verursacht gelten auch Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung der Teilnehmer der Veranstaltung beruhen. Teilnehmer sind sowohl Familienmitglieder, Gäste als auch Hilfspersonen, die beim Aufbau und Abbau beteiligt sind. Als Teilnehmer gelten auch andere Personen, geschäftliche und private, die bei der Organisation des Festes anwesend sind, wenn auch nicht auf der Veranstaltung selbst.

Beschädigungen am Bulli werden fachmännisch und werterhaltend von einer Oldtimer-Werkstatt behoben und dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

8.b) Bei Beschädigungen oder Verlust/Diebstahl von Gegenständen, Inventar, Getränkeflaschen etc. werden vom Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder eines gleichwertigen Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur in Rechnung gestellt. Es steht ihm frei, sich diese Kosten von den eigentlichen Verursachern des Schadens zurückzuholen. Dies gilt sowohl für die Zeit des Servicebetriebs von Bullicious Events als auch ausdrücklich und insbesondere für die Zeit, in der die aufgebaute Bar vor-, während und nach der Veranstaltung mit allem Zubehör unbeobachtet ist.

 

8.c) Der Kunde ist verpflichtet, Bullicious Events sofort zu informieren, falls nach dem Event noch Gegenstände, die Eigentum von Bullicious Events sind, auftauchen - seien es Gläser oder andere Gegenstände, die von Bullicious Events mitgebracht wurden.

 

9. Haftung

9.a) Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt, haftet Bullicious Events bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Bullicious Events.

9.b) Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.

 

10. Werbung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Werbung von Bullicious Events vor Ort auf dem Fest ausgelegt werden darf (Flyer, Visitenkarten).

 

11. Jugendschutz

Bullicious Events  weist ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin! Die Verantwortung der Einhaltung dieses Gesetzes, das die Abgabe alkoholische Getränke an Jugendliche regelt, liegt allein beim Kunden bzw. beim Gastgeber. Bullicious Events ist nicht verpflichtet, das Alter der Gäste zu kontrollieren!

 

12. Fotos / Videos

Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. Fotos/Videos der Veranstaltung (Bar mit feiernden Gästen), für welche Bullicious Events gebucht wurde, auf Facebook und/oder der Homepage www.bullicious.events in Absprache online gestellt werden. Auch mit einem entsprechenden Aushang an der Bar versteht sich der Kunde einverstanden: Bullicious Events verhält sich gesetzeskonform laut Art. 6 Abs. 1 (a) DSGVO und wird bei Einzelaufnahmen/Nahaufnahmen von feiernden Gästen diese um schriftliche Genehmigung bitten (Formblätter). Unmöglich ist dies, wenn eine Menschenmenge nur als sog. Beiwerk auf dem Foto/Video zu sehen ist, bei dem es um die Mobile-Bar oder die Veranstaltung geht.

 

Außerdem ist der Kunde damit einverstanden, dass evtl. Namen bzw. Firmennamen erwähnt werden, insbesondere unter der Rubrik Referenzen, Kunden, Partner.

 

Falls der Kunde damit oder mit einzelnen Bestandteilen (Namen, Fotos, Facebook) nicht einverstanden ist, kann er dies selbstverständlich durch einen einfachen Kommentar auf dem Auftrag „Ich widerspreche AGB Nr. 12!“ ggf. unter Nennung der einzelnen Bestandteile ablehnen.

 

13. Datenschutz

Mit Erteilung eines verbindlichen Auftrags an Bullicious Events erklärt sich der Auftraggeber mit der aktuellen Datenschutzerklärung von Bullicious Events (einsehbar auf der Homepage www.bullicious.events/datenschutz) einverstanden.

Bullicious Events nutzt zur Erbringung der Leistung gegenüber der Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet Bullicious Events insbesondere die Möglichkeit, Stammdaten der betreuten Kunden anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen Bullicious Events und seinen Kunden sowie die Möglichkeit, direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher Bullicious Events einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.

 

14. Schriftverkehr

Die Abwicklung per E-mail ersetzt die eigenhändige Unterschrift!

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.a) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.b) Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand München.

16. Salvatorische Klausel


Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.

  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • YouTube
bottom of page